Art. 100 GG, § 812 Abs. 1 BGB, § 14 EEG, § 80 Abs. 2 BVerfGG
In einem Zivilrechtsstreit eines Stromverbrauchers gegen ein Stromversorgungsunternehmen über die Rückforderung der EEG- Umlage ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Umlage nicht entscheidungserheblich, so dass eine Richtervorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG nicht in Betracht kommt.
(Leitsatz der Redaktion)
LG Bochum, Urt. v. 06.11.2012 – 12 O 138/12
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-18 |
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