Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2014 (kurz: EEG) ist am 01.08.2014 in Kraft getreten und langsam bilden sich in der Rechtspraxis die ersten Anwendungsprobleme heraus. Stromspeicher, die auch bisher keine Förderung nach dem EEG erhalten haben, blieben bei der Novellierung des EEG weitestgehend ohne Beachtung durch den Gesetzgeber, auch wenn dieser die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten und flexiblen Stromerzeugung hervorhob. Zudem wurde die Eigenversorgung mit der EEG-Umlage belegt, sodass die Auswirkungen dieser Neuregelungen auf den Einsatz von Stromspeichern kritisch zu betrachten sind.
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