Das Erneuerbare-Energien-Änderungsgesetz (EE-ÄG) enthält neben dem geänderten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) auch das Windenergieauf-See-Gesetz (WindSeeG). Das WindSeeG bündelt die Regelungen zu Planung, Ausschreibung und Zulassung von Offshore Windparks, gestaltet die bisher geltenden Bestimmungen in großen Teilen um und verzahnt sie mit dem Ausbau der Offshore-Anbindungsleitungen. Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Regelungen des WindSeeG und die für die Praxis relevanten Themen.
Während vor allem in Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Energiewende schon in ihren Anfängen von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort aktiv und wesentlich mitgestaltet wurde, hat sich dieser Trend in den vergangenen Jahren bundesweit fortgesetzt. Insbesondere im Bereich der Photovoltaik, aber auch bei Windenergieprojekten ist eine zunehmende Beteiligung regionaler Partner in Form der Standortgemeinden und/oder ihrer Einwohner zu beobachten, was erheblich dazu beitragen kann, die Akzeptanz der betroffenen Bürger vor Ort gegenüber den Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erhöhen.
Nach einem breiten Konsultationsprozess im Rahmen des Grünbuchs Ein Strommarkt für die Energiewende im Jahr 2014 verabschiedete der Bundestag auf der Grundlage des gleichnamigen Weißbuchs im Jahr 2015 am 23.06.2016 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz). Auf der Grundlage des Konsultationsprozesses, dessen Ergebnisse Eingang in das Weißbuch fanden, entschied sich die Bundesregierung für einen Strommarkt 2.0 und damit für eine freie Preisbildung an den Großhandels märkten und gegen einen sog. Kapazitätsmarkt.
§§ 4a, 10a Abs. 5, 10a Abs. 7, 10c Abs. 6 EnWG, Art. 17 RL 2009/72/EG
BGH, Beschl. v. 12.07.2016 EnVR 52/14
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.08.2014 VI-3 Kart 286/12 (V)
§§ 17d, 17e, 17f EnWG, § 23 Abs. 1 ARegV
BGH, Beschl. v. 12.07.2016 EnVR 10/15
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.01.2015 VI-3 Kart 70/13 (V)
§§ 3 Nr. 2d, 49, 50 EEG 2012
OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.06.2016 15 U 20/16
vorgehend: LG Heidelberg, Urt. v. 28.12.2015 11 O 15/15 KfH
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG
BVerfG, Beschl. v. 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14
§ 35 Abs. 4 EEG 2012, §§ 31, 57 Abs. 5 Sätze 1 und 3 EEG 2014, § 242 BGB
OLG Schleswig, Urt. v. 21.06.2016 3 U 108/15
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