DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-15 |
Der Brennstoffemissionshandel wird am 01.01.2021 beginnen. Wie steht er zum TEHG und vor allem zum am 03.07.2020 verabschiedeten GEG in Bezug? Gibt es Vorränge und Abgrenzungsschwierigkeiten – oder handelt es sich um ein gut ineinandergreifendes Gesamtsystem für den Klimaschutz?
In diesem Beitrag werden zunächst die Neuregelungen zum Redispatch im NABEG 2.0 dargestellt und anschließend überprüft, ob diese im Widerspruch zu den Bestimmungen der Strommarkt-VO stehen.
Zur Beschleunigung des notwendigen Energieleitungsausbaus hat der Gesetzgeber im Mai 2019 den § 86a Grundbuchverfügung (GBV) novelliert und damit die gesetzliche Grundlage für die Einsichtnahme in Grundbücher für Versorgungsunternehmen vereinfacht. Die Änderungen sollen bei der Umsetzung von Netzausbauprojekten unterstützen und diese vorantreiben. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem formellen Grundbuchrecht, insbesondere das Einsichtsrecht in das Grundbuch, die Abrufmöglichkeiten und die Darlegung des berechtigten Interesses. Die rechtliche Bewertung erfolgt hierbei schwerpunktmäßig aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers und skizziert beispielhaft bestehende Schwierigkeiten in der Praxis.
Die Transformation der (nationalen) Stromversorgung zu einem dezentralen, hauptsächlich auf erneuerbaren Energieträgern basierendem System ist in vollem Gange. Das in § 1 Abs. 2 EEG 2017 verankerte Ziel, den Anteil des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent zu steigern, war bereits im letzten Jahr erreicht. Dass der hierfür nötige Ausbau der Versorgungsnetze mit dieser nach wie vor sehr erfreulichen Tendenz vielfach nicht schritthalten kann, dürfte indes kein Geheimnis sein.
Mit Beschluss vom 18.06.2020 hat der Bundestag wichtige Entscheidungen zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien gefällt. Zuvor hatte der Bundesrat nach Stellungnahme im Dezember letzten Jahres noch Änderungen durchgesetzt. Konkret wurden im EEG 2017 die Abschaffung des sog. „PV-Deckels“ beschlossen sowie eine Einigung bei den Abständen von Windenergieanlagen (WEA) zu Wohnhäusern erzielt. Neu verabschiedet wurde das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz, GEG).
BGH, Beschl. v. 05.05.2020 – EnVR 59/19 vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v., 12.06.2019 – VI-3 Kart 165/17 (V), ...,
OLG Naumburg, Urt. v. 20.03.2020 – 7 Kart 2/19 vorgehend: LG Halle (Saale), Urt. v. 06.06.2019 – 8 O 103/17
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.05.2020 – 3 Kart 702/19 (V)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.05.2020 – 5 Kart 7/19 (V)
OLG München, Beschl. v. 14.05.2020 – Kart 14/18
Mit Sprichwörtern ist das so eine Sache. Ihre Bedeutung zu erkennen, setzt oft fundierte Kenntnisse voraus – oder eine Affinität zur Absurdität. Insofern ähneln Sprichwörter gewissen energiepolitischen Entscheidungen.
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