DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-13 |
Der Aufsatz leistet einen Beitrag zur wieder aufgeflammten Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit des EEG. Zu dem Zweck werden unter Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zentrale Argumentationsmuster freigelegt und Folgerungen namentlich für die Beurteilung der EEG-Umlage und der Besonderen Ausgleichsregelung abgeleitet.
Die deutsche Energiewende steht mehr und mehr im Fokus der Europäischen Kommission. Gegenstand dieser Beobachtung sind vor allem die verschiedenen Begünstigungen großer Stromabnehmer. Die Kommission hat bereits ein Beihilfeverfahren wegen der Netzentgeltbefreiung nach § 19 Abs. 2 StromNEV eröffnet. Der nachfolgende Beitrag zeigt, dass jedenfalls die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG keine Beihilfe i. S. von Art. 107 AEUV ist.
Die Transformation des Stromsektors hin zu einem System, in dem immer größere Anteile der Stromerzeugung aus vor allem fluktuierenden Erneuerbaren Energien bereitgestellt werden, birgt nicht nur neue Herausforderungen energiewirtschaftlicher, sondern auch juristischer Art. Dieser Artikel stellt den aus energiewirtschaftlicher Perspektive wahrgenommenen juristischen Forschungs- und Handlungsbedarf im Rahmen der Transformation des Stromsektors dar.
Die Energiewende fordert den beschleunigten Ausbau des Übertragungsnetzes.Der Gesetzgeber hat mit der Bundesfachplanung ein neues Planungsinstrument geschaffen, das den Vorhabenträgern Genehmigung und Bau länderübergreifender und grenzüberschreitender Leitungen auf Höchstspannungsebene erleichtern soll. Hierfür sind die Rechtsfolgen bzw. Bindungswirkungen nach § 15 NABEG von grundlegender Bedeutung. Der Beitrag stellt die Bundesfachplanung als eine von mehreren Planungsstufen vor, widmet sich ihren Bindungswirkungen, ihrer Rechtsnatur und Fragen des Rechtsschutzes. Ein weiterer Beitrag zu den Inhalten der Bundesfachplanung folgt.
Das Interview mit Herrn Dr. Schweitzer führte Prof. Dr. Tilman Cosack.
Dieser Beitrag hat seine Schwerpunkte im „klassischen“ energiewirtschaftsrechtlichen Bereich an den Schnittstellen zum Vertrags- und Verfassungsrecht. Alle Entscheidungen sind zudem in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen von hoher Relevanz.
§§ 133, 157, 313 Abs. 1, 305b BGB
BGH, Urt. v. 23.01.2013 – VIII ZR 47/12
§§ 21 Abs. 1, 24 Satz 1 Nrn. 1 und 3 EnWG, § 19 Abs. 2 Strom-NEV, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 32 Richtlinie 2009/72/EG
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.03.2013 – VI-3 Kart 65/12 (V)
§ 5 Abs. 1 EEG 2009
LG Kiel, Urt. v. 25.01.2013 – 6 O 258/10
§§ 43 Abs. 1, 43b Nr. 1 Satz 2 EnWG, § 2 Abs. 1 EnLAG, Art. 28 Abs. 2 GG
BVerwG, Beschl. v. 28.02.2013 – 7 VR 13.12
§§ 3 Nr. 1, 19 Abs. 1 EEG 2009
OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.2012 – VI-2 U (Kart) 7/12
Art. 2 Abs. 1, 12, 100 GG, §§ 313, 812 BGB
LG Stuttgart, Urt. v. 20.02.2013 – 38 O 55/12 KfH
Armin Steinbach (Hrsg.), NABEG/EnLAG/EnWG, Kommentar zum Recht des Energieleitungsbaus, De Gruyter, Berlin/Boston, 2013
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