DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-13 |
Mit diesem Beitrag wird jährlich aus der Entwicklung des Regulierungs- und Netzrechts berichtet. Es soll ein Überblick über wichtige Entwicklungen des Jahres 2014 mit einem klaren Schwerpunkt auf dem Kern des Energieregulierungsrechts gegeben werden. Diese komplexen und zugegebenermaßen häufig speziellen Themen kommen in der wissenschaftlichen Wahrnehmung und Auseinandersetzung m. E. etwas zu kurz. Dazu zählen in erster Linie das Recht des Netzzugangs, das Kostenregulierungsrecht und die Entflechtung. Hier wird aber über das Gelingen oder Misslingen eines wettbewerblichen Energiemarktes entschieden.
Durch das Inkrafttreten des KAGB im Jahre 2013 hat sich die Rechtslage für Energiegenossenschaften wesentlich geändert und verkompliziert. Mit dem EEG 2014 hat sich die Situation weiter verschärft. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst kurz dar, unter welchen Voraussetzungen eine Energiegenossenschaft in den Anwendungsbereich des KAGB und des dortigen Privilegierungstatbestandes (§ 2 Abs. 4b) fällt und beleuchtet sodann das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem EEG 2014 und § 2 Abs. 4b KAGB.
Auf den ersten Blick scheint es, als hätten sich die Rahmenbedingungen für die nunmehr grundsätzlich verpflichtende Direktvermarktung kaum geändert. Die Entwicklung des Marktes und das Entstehen neuer Geschäftsmodelle führen aber zu neuen Rechtsfragen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Direktvermarktung auch weiterhin durch den Anlagenbetreiber vollständig selbst oder nur unter Einbeziehung eines Dritten als Systemverantwortlichem möglich ist. Diese Frage stellt sich in der Praxis insbesondere im Zusammenhang mit der sogenannten regionalen Direktvermarktung.
Die Power-to-Gas-Technologie kann sowohl zu Zwecken der Stromspeicherung als auch als Brücke zwischen dem Strommarkt und anderen Märkten, wie Gas-, Wärme- oder Kraftstoffmarkt eingesetzt werden. Die sich ergebenden Rechtsfragen werden aktuell vor allem im Hinblick auf die Stromseite und den Einsatz zur Stromspeicherung diskutiert. Der nachfolgende Beitrag soll sich daher mit den sich auf der Gasseite ergebenden Fragestellungen, wie der Einordnung der synthetischen Gase als Biogas, der Beimischung von Synthesegasen in das Erdgasnetz, den finanziellen Belastungen bei der Vermarktung erzeugter Gase sowie der Energiespeicherung im Erdgasnetz auseinandersetzen.
Wirtschaftsminister Gabriel hat der Forderung nach Kapazitätsmärkten eine klare Absage erteilt und stattdessen auf den freien Markt verwiesen. Teilen Sie seine Sichtweise?
§§ 46 Abs. 3 Satz 1, 46 Abs. 3 Satz 3 EnWG, § 134 BGB
BGH, Urt. v. 18.11.2014 – EnZR 33/13
vorgehend: OLG Celle, Urt. v. 23.05.2013 – 13 U 185/12 (Kart)
vorgehend: LG Hannover, Urt. v. 12.09.2012 – 21 O 16/12
§§ 3, 9, 256, 258, 259, 286 Abs. 1, 294, 511 ZPO, § 271 BGB, §§ 16 Abs. 1 Satz 3, 35, 66 Abs. 1 Nr. 6 EEG 2012, §§ 19, 57, 71 EEG 2014, § 100 Abs. 1 Nr. 10 EEG
BGH, Urt. v. 19.11.2014 – VIII ZR 79/14
vorgehend: OLG München, Urt. v. 13.02.2014 – 14 U 1823/13
vorgehend: LG Kempten, Urt. v. 28.03.2013 – 21 O 1469/12
§ 9 Abs. 7 KWKG, § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG vom 25.10.2008
BGH, Urt. v. 16.12.2014 – EnZR 81/13
vorgehend: OLG Frankfurt, Urt. v. 15.10.2013 – 11 U 48/12 (Kart)
vorgehend: LG Frankfurt, Urt. v. 10.05.2012 – 3-4 O 102/11
§§ 133, 157, 305 Abs. 2, 306 Abs. 1 Alt. 1, 306 Abs. 2, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB
BGH, Urt. v. 03.12.2014 – VIII ZR 370/13
vorgehend: LG Potsdam, Urt. v. 28.11.2013 – 7 S 40/13
vorgehend: AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 27.12.2012 – 4 C 64/12
§§ 21 Abs. 2 Satz 1, 75 EnWG, § 6 Abs. 5 Satz 3, 7 Abs. 1 Satz 4 GasNEV
OLG Schleswig, Beschl. v. 04.12.2014 – 16 Kart 1/14
§ 15 ARegV, § 73 Abs. 1 EnWG
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.12.2014 – VI-3 Kart 49/09 (V), 3 Kart 49/09 (V)
§§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 SysStabV, § 66 Abs. 1 Nr. 14 EEG 2012
LG Mainz, Urt. v. 25.11.2014 − 6 O 37/14
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