Neben der Frage der Vergütungsfähigkeit des Stromes aus Erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nunmehr eine – von Anlagenbetreibern, Projektierern und weiteren Branchenteilnehmern mit Spannung erwartete – Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Netzverknüpfungspunkt im Sinne des § 5 Abs. 1 EEG 2009 ergangen. Diese Entscheidung sowie die für Mitte/Ende 2013 erwartete Entscheidung des BGH zum Anlagen begriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 haben für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage erhebliche Auswirkungen und bedürfen daher einer präzisen Bewertung im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit auf vergleichbare Sachverhalte. Neben der hier zu besprechenden Problematik der Bestimmung des gesetzlichen Netzverknüpfungspunktes treten insbesondere Rechtsstreitigkeiten bei zeitlicher Ver zögerung des Netzanschlusses und bei der Forderung von Nachweisen seitens des Netzbetreibers zum Netzanschluss im Hinblick auf § 7 Abs. 2 EEG 2009 auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-18 |
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