Das EEG 2017 hat die Kompetenzen der Bundesnetzagentur weiter ausgebaut. Diese ist vor allem für die Ausschreibungen zuständig und kann zahlreiche konkretisierende sowie auch abweichende Festlegungen treffen. Wo liegen die Grenzen – oder ist die Bundesnetzagentur allmächtig geworden?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-17 |
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