Aus der Vergabe grenzüberschreitender Verbindungskapazitäten generieren die Betreiber von Interkonnektoren Erlöse. Das europäische Recht unterwirft diese Erlöse einer Zweckbindung. Für regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber ist der Betrieb von Interkonnektoren dessen ungeachtet profitabel, da die Rendite aus der Investition für sie durch die Netzentgelte gesichert ist. Werden Interkonnektoren aber separat (stand-alone) betrieben, hat eine Zweckbindung enorme wirtschaftliche Folgen für die Betreiberunternehmen. Denn die Erlöse aus der Kapazitätsvergabe mögen für sie die einzige Einnahmequelle bilden. Mit diesem Beitrag wird die Anwendung der einschlägigen Regelungen auf sog. stand-alone Interkonnektoren beleuchtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-14 |
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