Art. 2 Abs. 1, 12, 100 GG, §§ 313, 812 BGB
1. Die EEG-Umlage ist nicht verfassungswidrig, da sie weder gegen die Finanzverfassung des Grundgesetzes verstößt noch zu einer Verletzung von Grundrechten führt.
2. Es besteht daher keine Veranlassung, die verfassungsrechtliche Wirksamkeit der Umlage im Wege der konkreten Normenkontrolle überprüfen zu lassen.
(Leitsätze der Redaktion)
LG Stuttgart, Urt. v. 20.02.2013 – 38 O 55/12 KfH
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.03.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-13 |
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