§ 11 EnWG
Ein Stromversorger haftet nicht für einen Überspannungsschaden des Kunden, weil er erdverlegte Stromkabel nicht regelmäßig kontrolliert hat.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2013 – 11 U 145/12
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-13 |
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