§§ 133, 157, 433 Abs. 2 BGB, § 2 Abs. 2 StromGVV
Wird der Stromverbrauch einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung über einen Zähler erfasst, der ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer, sondern an den Mieter, welcher durch die seinerseits erfolgte Stromentnahme das Angebot konkludent annimmt (im Anschluss an Senat, Urt. v. 02.07.2014 – VIII ZR 316/13, BGHZ 202, 17 Rn. 14 und v. 22.07.2014 – VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 Rn. 21).
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urt. v. 27.11.2019 – VIII ZR 165/18
vorgehend: LG Itzehoe, Urt. v. 08.05.2018 – 1 S 116/17
vorgehend: AG Meldorf, Urt. v. 26.09.2017 – 93 C 415/17
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-16 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: