§§ 9 Abs. 4, 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG, § 16 Abs. 2 Satz 4
EEG 2004, § 41 Abs. 4 EEG 2012, § 2 KAV
Eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehende und über rund 480 Verknüpfungspunkte mit dem Verteilnetz verbundene städtische Straßenbeleuchtungsanlage stellt i. S. des § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG eine einzige Abnahmestelle dar.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urt. v. 24.04.2013 – VIII ZR 88/12
vorgehend: OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.02.2012 – VI-2 U (Kart) 4/11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-13 |
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