§ 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG v. 26.07.2011, § 242 BGB
Der Auskunftsanspruch der Gemeinde gegenüber dem bisherigen Nutzungsberechtigten nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG umfasst auch Angaben zu den kalkulatorischen Restwerten und den kalkulatorischen Nutzungsdauern für sämtliche Anlagen des zu überlassenden Versorgungsnetzes.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urt. v. 14.04.2015 – EnZR 11/14
vorgehend: OLG Celle, Urt. v. 09.01.2014 – 13 U 52/13
vorgehend: LG Hannover, Urt. v. 28.02.2013 – 21 O 10/11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-14 |
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