Spätestens alle 20 Jahre sind die Wegenutzungsrechte für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern von den Kommunen nach Maßgabe der §§ 46 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) neu zu vergeben. Das Recht der Strom- und Gaskonzessionsvergabe ist dabei – auch nach der EnWG-Novelle 2017 – immer noch wenig konturiert und von einer Fülle stark divergierender Rechtsprechung geprägt; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sind rar. Umso erfreulicher ist es, dass der BGH jüngst in drei Revisionsentscheidungen weitere „Leitplanken“ für die Ausgestaltung von Konzessionswettbewerben sowie etwaigen Netzübernahmen im Strom- und Gasbereich aufgestellt und den vom Gesetzgeber intendierten effektiven Wettbewerb um die Strom- und Gasverteilnetze gestärkt hat. Der nachfolgende Beitrag nimmt die in den Urteilen getroffenen wesentlichen Feststellungen sowie deren praktische Auswirkungen in den Blick.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-14 |
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