§ 5 EEG 2009
Eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes ist unzulässig, wenn die alternativen Verknüpfungspunkte zum Netzverknüpfungspunkt mit der kürzesten Entfernung zum Netz desselben Netzbetreibers gehören.
(Leitsatz der Redaktion)
LG Flensburg, Beschl. v. 18.04.2012 – 9 O 3/12
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2012.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-11 |
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