Nähert sich das Ende des vom EEG vorgegebenen gesetzlichen 20-jährigen Vergütungszeitraums, dann stehen die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien geradezu zwangsläufig vor der Frage: Wie geht es weiter nach Auslaufen der EEG-Förderung? Die Alternativen liegen hierbei gleichsam auf der Hand: Weiterbetrieb, Abriss oder Repowering. Untersuchungen und Ideen zu den sich bietenden Optionen gibt es denn auch in großer Zahl. Allein eine belastbare juristische Aufarbeitung hat bislang nicht stattgefunden. Ziel des hiesigen Beitrags ist es daher – im Rahmen eines Fachaufsatzes, freilich ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen (ersten) Überblick über die aus Sicht der Verfasser relevantesten juristischen Fragestellungen zu geben und so ein Bewusstsein für Risiken, aber auch für Chancen zu schaffen. Nachdem in Teil 1 des Aufsatzes der Weiterbetrieb im Zentrum der Betrachtungen stand, widmet sich Teil 2 nunmehr dem Repowering.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-14 |
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