In Anbetracht der weltweiten Klimaschutzziele nach der COP 21 in Paris und der COP 22 in Marrakech steht die Bundesrepublik Deutschland vor der Herausforderung einer weitgehenden Dekarbonisierung ihres Energiesektors. Hierfür sind wirksame Instrumente zur Gewährleistung eines ausreichenden Zubaus erneuerbarer Stromerzeugungskapazitäten unerlässlich. Diese Rolle hat das EEG bislang sehr erfolgreich eingenommen. Im folgenden Artikel wird in Form eines wirtschaftsgeschichtlichen Überblicks dargestellt, wie der Gesetzgeber selbst die grundlegenden Paradigmen des EEG im Lauf der Zeit verändert hat. Dabei lässt sich eine Verschiebung weg von einem Gesetz, das ein hohes Maß an Investitionssicherheit für Investoren in EE-Anlagen schaffen sollte, hin zu einem Gesetz beobachten, das insbesondere die unternehmerischen Chancen und Risiken für die EE-Investoren betont. Dies wirft die Frage auf, wie sehr ein solches Verständnis des EEG mittel- und langfristig geeignet ist, zum Ziel der Dekarbonisierung des Energiesektors beizutragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2016-01-16 |
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