Durch das Inkrafttreten des KAGB im Jahre 2013 hat sich die Rechtslage für Energiegenossenschaften wesentlich geändert und verkompliziert. Mit dem EEG 2014 hat sich die Situation weiter verschärft. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst kurz dar, unter welchen Voraussetzungen eine Energiegenossenschaft in den Anwendungsbereich des KAGB und des dortigen Privilegierungstatbestandes (§ 2 Abs. 4b) fällt und beleuchtet sodann das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem EEG 2014 und § 2 Abs. 4b KAGB.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-13 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: