Langfristigen Strombezugsverträgen mit Finanzierungscharakter, häufig auch als Power Purchase Agreements (PPA) bezeichnet, wird eine zunehmende Bedeutung beim Ausbau der regenerativen Erzeugung in Deutschland vorhergesagt. Die Rechtsprechung – insbesondere das OLG Hamm – hat in jüngerer Zeit die Frage der Reichweite der gesetzlichen Anpassungs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bei Strombezugsverträgen für fossile Kraftwerke einer Klärung zugeführt. Dabei hat die Rechtsprechung dem Grundsatz der Vertragstreue den Vorrang vor Anpassungsinteressen gegeben, sodass sich zukünftig die Frage stellen wird, ob und wie extremen Abweichungen von den der Finanzierung und Wirtschaftlichkeit des Erzeugungsprojekts unterstellten Prognosen mit vertraglichen Anpassungs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechten Rechnung getragen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-14 |
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