In die Diskussion um die Vereinbarkeit des EEG mit höherrangigem Recht ist in letzter Zeit Bewegung gekommen. Ganz wesentlich angetrieben durch außer- bzw. vorrechtliche Erwägungen – Kritik am Ansteigen der Stromkosten, Grundsatzkritik an der „Ökostrom-Subventionierung“, Problematisierung der Auswirkungen der Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen – werden nunmehr auch finanzverfassungsrechtliche Gesichtspunkte ins Spiel gebracht, um letztlich das EEG zu kippen. Juristische Vorstöße, die auf die Rückerstattung der EEG- Umlage zielten, sind bisher erfolglos geblieben, sie werden aber mit Sicherheit weitergehen und sollen letztlich das Bundesverfassungsgericht erreichen. Allem Anschein nach wird sich auch die Literatur wieder verstärkt des Themas annehmen. Vor dem Hintergrund besteht Veranlassung, das EEG – und speziell die EEG-Umlage und die Besondere Ausgleichsregelung – erneut einer rechtlichen Betrachtung unter finanzverfassungsrechtlichem Vorzeichen zu unterziehen. Das geschieht in mehreren Etappen. Zunächst werden die für die Behauptung der Verfassungswidrigkeit ins Feld geführten Argumente referiert und kommentiert (unter II.). Sodann werden einige wesentliche Orientierungsgrößen freigelegt (unter III.) und auf der Basis Konsequenzen für die rechtliche Bewertung abgeleitet (unter IV.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-13 |
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