Die Frage, wie die Beschaffung von Verlustenergie und die Anerkennung der mit diesem wesentlichen Marktsegment verbundenen Kosten auszugestalten ist, hat in der Vergangenheit zu Kontroversen zwischen Regulierungsbehörden und Verteilernetzbetreibern geführt. Der folgende Beitrag stellt die von der Bundesnetzagentur für die zweite Regulierungsperiode avisierten Festlegungen in diesem Bereich vor, vergleicht die bestehende Rechtslage mit den de lege ferenda vorgesehenen Verfahren und unternimmt eine erste Bewertung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-15 |
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