Ein Stromnetzbetreiber ist Hersteller von Strom und haftet als solcher nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese für den Laien seltsam anmutende Feststellung hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren über eine Reihe von Urteilen mit stringenter Begründung herausgearbeitet. In der Energiewirtschaft, die – wenn überhaupt – diese Ansprüche allenfalls in theoretischen Abhandlungen erörtert hat, betrat sie damit Neuland. Im folgenden Beitrag sollen die Argumente der Rechtsprechung innerhalb der Haftung aus dem ProdHaftG aufgearbeitet und einer Würdigung unterzogen werden. Der Aufbau folgt der klassischen Struktur der Prüfung eines Anspruchs aus § 1 ProdHaftG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-16 |
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