Die Komplexität der Förderbedingungen macht auch vor dem Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung nicht halt. Bislang standen die Regelungen des KWKG eher im Schatten des vermeintlich zukunftsträchtigeren EEG. Nach der beihilferechtlichen Diskussion zum EEG war die Übertragung auf das KWKG allerdings unausweichlich. Umso mehr verwundert es, dass der Gesetzgeber zunächst einen Novellierungsversuch ohne das bereits aus dem EEG bekannte Ausschreibungsmodell unternommen hat. Das Ausschreibungsmodell wird – nach der grundlegenden Verankerung im KWKG 2016 – nun mit der KWK-Ausschreibungsverordnung („KWKAusV“) eingeführt. Wird die Kraft-Wärme-Kopplung jetzt von der Brückentechnologie zur Zukunftstechnologie?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-15 |
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