Am 18.12.2018 gelangen dem EU-Parlament, dem Rat und der EU-Kommission die politische Einigung auf die finalen Inhalte der Strombinnenmarktrichtlinie (Strombinnenmarkt-RL) und der Strombinnenmarktverordnung (Strombinnenmarkt-VO). Damit ist das Ende 2016 gestartete Legislativverfahren zum Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ inhaltlich abgeschlossen. Die endgültige Zustimmung des EU-Parlaments sowie des Rates zu den finalen Rechtstexten wird gegen Ende März erwartet. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte und Neuerungen der künftigen Regelungen für den EU-Strombinnenmarkt vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-14 |
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