Die Energiemarktregulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) erreicht im 10. Jahr nach der Neueinführung des Instituts der Festlegung ein Ausmaß, bei dem man leicht den Überblick verlieren kann. Nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht durchdringt die Regulierung der BNetzA den Energiemarkt. Diese zweiteilige Beitragsreihe versucht mit einer systematischen Darstellung der bis dato erlassenen Festlegungen etwas Ordnung in die Regulierungsflut zu bringen. Teil I des Beitrags befasst sich ausschließlich mit den Festlegungen, die im Stromsektor erlassen wurden. Teil II wird dann vornehmlich den Gassektor sowie die Festlegungen der Beschlusskammer (BK) 4 zum Gegenstand haben. Letztere regeln sowohl den Strom- als auch den Gassektor, da die Zuständigkeiten der BK4 beide Sektoren umfassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-14 |
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