„Strom kommt aus der Steckdose.“ Diese landläufige und einfache Weisheit ergibt sich mittelbar auch aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das in § 1 als oberstes Ziel des Gesetzes eine „sichere (...) leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas“ nennt. Sicher bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur technische Sicherheit, sondern auch eine stets ausreichende und ununterbrochene Befriedigung der Nachfrage nach Energie. Umgesetzt wird dies über die sog. Grund- und Ersatzversorgung. Deren Regelungen gelten aber nur in der Niederspannung bzw. im Niederdruck. Was aber, wenn in der Mittelspannung der Lieferant ausfällt? Der Strom kommt dann weiterhin aus der Steckdose und das Gas aus der Leitung. Wer aber liefert die Energie und zu welchem Preis? Diesen Fragen soll im Rahmen dieses Beitrags nachgegangen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-14 |
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