Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Anfang Juli 2015 seine Vorschläge zur Einführung einer Kapazitätsreserve im Weißbuch vorgestellt. Es ist vorgesehen, in diese zukünftige Reserve auch Bestandsanlagen in Form von Braunkohlekraftwerken einzubeziehen. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob das vorgesehene Modell vom Grundsatz her mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-14 |
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