Das EEG bekommt einen neuen Namen: Es soll nicht mehr „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ heißen, sondern „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“. Über diese kosmetische (?) Änderung hinaus wartet die Novelle mit einer Reihe von neuen Weichenstellungen auf, die der folgende Überblicksaufsatz vorstellt, einordnet und bewertet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2014.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-15 |
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