Nachdem sich die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 mit dem Klimaabkommen von Paris das Ziel gesetzt hat, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und zudem in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts weltweit Treibhausgasneutralität zu erreichen, beschloss die Bundesregierung zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen im November 2016 den Klimaschutzplan 2050 für Deutschland. Dem Umbau der Energiewirtschaft, d. h. dem weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien und dem schrittweisen Rückgang der fossilen Energieversorgung, misst die Bundesregierung zur Erreichung der gesetzten Klimaziele zentrale Bedeutung bei. Um einen möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens über die Gestaltung des durch den Umbau begründeten Strukturwandels zu erreichen, berief sie die „Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) ein, die nach gut sieben monatiger Beratung am 26.01.2019 ihren Abschlussbericht vorlegte. Mit dem Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes konkretisiert die Bundesregierung nunmehr den von der KWSB vorgeschlagenen Fahrplan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Ausstiegsfahrplan im Gesetzgebungsverfahren und folgt in der Darstellung dem gesetzlich normierten „Zieldreieck“ von Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-14 |
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