§ 36g EEG 2017 legt besondere Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften fest. Dabei handelt es sich um Erleichterungen, damit Bürgerenergiegesellschaften als Zugpferde für die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort besser zum Zuge kommen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2016.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-15 |
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