§§ 1, 46 EnWG; § 12 GemHKVO; Art. 28 Abs. 2 GG, § 173 Abs. 1 NKomVG
1. Die Kommunalaufsichtsbehörde ist berechtigt, gravierende Verstöße gegen § 46 EnWG zu beanstanden.
2. Bei der Entscheidung über die Vergabe von Konzessionen müssen die Ziele des § 1 EnWG zu mindestens 50 % einfließen.
(Leitsätze des Gerichts)
OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.09.2013 – 10 ME 88/12
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.06.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-15 |
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