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Das Verfahren |
Teilnahmevoraussetzungen: Das Vorhaben muss bereits einen gewissen Realiserungsgrad erreicht haben. Diese variiert je nach Energieträger. Zuständigkeit und Gegenstand:
Sicherheitsleistung: Der Bieter hat eine Sicherheit zu leisten. Dies kann er durch eine Bürgschaft oder einen Geldbetrag tun. Zuschlag:
Rücknahme des Gebotes: Eine Gebotsrücknahme ist ohne Sanktionen bis zum Gebotstermin möglich. |
Praxistipp |
Bieter sollten ihre Gebote sorgfältig abwägen. Gerade am Anfang wird die Kalkulation von Angeboten schwer fallen. Dabei sollte das Kostendeckungsprinzip nicht außer Acht gelassen werden. |
Weiterführende Literatur |
Im Berliner Kommentar EEG, 4. Auflage, herausgegeben von Frenz/Müggenborg/Cosack/Ekardt, erläutern Ihnen versierte Experten anschaulich und praxistauglich die weitverzweigten Regeln. Gleiches gilt für den aktuell erschienenen Berliner Kommentar EEG II zu den Anlagen und Verordnungen, herausgegeben von Prof. Dr. Walter Frenz. Im Kommentarpaket empfehlen sich beide Werke als verlässliche Begleiter durch das Regelungsregime des EEG. |
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