Mit seinem Urteil vom 25.02.2014 (VI ZR 144/13) hat der BGH erstmals einen Stromversorger der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unterworfen. Das Urteil des LG Essen greift die Rspr. des BGH auf und setzt sie in zwei Bereichen fort, zu denen der BGH keine Feststellung getroffen bzw. die er offengelassen hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-15 |
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