Erneut steht eine Änderung der energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften bevor: Am 31.07.2013 stimmte die Bundesregierung den (umfangreichen und überwiegend sinnvollen) Änderungen des Bundesrates der von der Bundesregierung zunächst am 29.05.2013 beschlossenen „Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts“ zu, sodass die Verordnung nun nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann. Ein Kernstück ist die Novellierung des § 19 Abs. 2 StromNEV, mit der die Bundesregierung der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und dem von der EU-Kommission eingeleiteten Beihilfeverfahren begegnen möchte. Die Novellierung des § 19 Abs. 2 StromNEV findet rückwirkend zum 01.01.2012 Anwendung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-13 |
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