Nachdem schon das vergangene Jahr mit einer Vielzahl gesetzgeberischer Vorhaben endete, ist auch zu Jahresbeginn einiges in Bewegung: Zur vielbeachteten und kontrovers aufgenommenen „Strompreisbremse“ liegt inzwischen eine Einigung zwischen dem Wirtschafts- und dem Umweltminister und – zur langfristigen Fortentwicklung des EEG – ein Thesenpapier aus dem Bundesumweltministerium (BMU) vor. Aus der Vielzahl beachtenswerter Entscheidungen der Gerichte sollen hier nur die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Emissionshandel und zum unwiderruflichen Verzicht auf die Betriebsgenehmigung eines Kraftwerks sowie des Bundesgerichtshofs (BGH) zu vertraglichen Lösungsklauseln in der Insolvenz, zur AVB-Fernwärme und zu Baukostenzuschüssen vorgestellt werden. Im Konzessionsvertragsrecht liegt nun die Begründung der Entscheidung des Bundeskartellamts (BKartA) in Sachen „Kreisstadt Mettmann“ vor. Das BKartA entschied, dass die Stadt i. S. der §§ 19 Abs. 1 und 4 GWB, 20 Abs. 1 GWB missbräuchlich handelte, indem sie den Konzessionsvertrag ohne Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens unter Hinweis auf eine strategische Partnerschaft durchführte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-18 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: