Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 05.05.2020 enthält zwar nur kleinere, aber insgesamt bedeutsame Änderungen, insbesondere bezüglich des Umgangs mit der Covid-19-Pandemie. Nur eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss ist der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und am 13.05.2020 von diesem und am Folgetag vom Bundesrat verabschiedet worden. Mit diesem ungewöhnlich raschen Verfahren zeigen Bundestag und Bundesrat, dass Entscheidungen und die dazugehörigen Änderungen auch auf dem Gebiet des hoch debattierten Energierechts durchaus zügig zu realisieren sind, wenngleich diese nicht konfliktfrei erfolgten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-14 |
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