DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-14 |
Mit diesem Beitrag wird die jährliche Reihe zur Entwicklung aus den Kernbereichen des Regulierungs- und Netzrechts – die Entwicklung der Kostenregulierung der Netzbetreiber, die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und -anschluss in Deutschland und Europa – fortgesetzt. Es wird ein Überblick über wichtige Entwicklungen des Jahres 2023 gegeben. Dabei wird der Versuch unternommen, Entwicklungslinien und Wechselwirkungen aufzuzeigen zu Themen, die ob ihrer Komplexität häufig sehr wenig in der öffentlichen, aber auch in der wissenschaftlichen Diskussion sind.
Mit dem Bürgerenergiegesetz reiht sich Nordrhein-Westfalen in die Gruppe jener Bundesländer ein, die mittels finanzieller Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen an der Windenergienutzung vor Ort ein höheres Maß an Akzeptanz für diese erreichen wollen. Der nachfolgende Beitrag stellt – auch mit Blick auf diverse ähnliche Bestrebungen in anderen Bundesländern – das jüngste Beteiligungsgesetz und seinen neuen Regelungsansatz dar.
Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, wie weit die Kostentragungspflicht des Anschlussnehmers reicht, wenn Investitionen an der Kundenanlage erforderlich werden, weil der Verteilernetzbetreiber („VNB“) im vorgelagerten Netz und/oder am Netzanschluss tätig geworden ist.
● EnWG-Novelle passt Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen an
● OLG Düsseldorf zum Baukostenzuschuss für Batteriespeicher
● OVG Magdeburg und VG Düsseldorf zu erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in der Schutzgüterabwägung
● LG Bayreuth zur Reichweite des StromPBG
● BNetzA zur Neuordnung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber
● EuG zum Beihilfencharakter der KWKG-Förderung
● Zu guter Letzt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2023 – VI-3 Kart 183/23
LG Bayreuth, Urt. v. 30.11.2023 – 1 HK O 30/23
BGH, Beschl. v. 05.12.2023 – EnVR 61/21
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.09.2021 – VI-3 Kart 223/ 20 (V)
OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.11.2023 – 2 M 40/23
vorgehend: VG Magdeburg, Beschl. v. 27.03.2023 – 9 B 70/22 MD
OVG Münster, Beschl. v. 26.01.2024 – 8 B 1072/23.AK
VGH Mannheim, Urt. v. 15.11.2023 – 6 S 1667/22
Treffen sich zwei Atome. Sagt das eine zum anderen: „Ich habe ein Elektron verloren.“ Meint das andere: „Sieh es positiv!“ Wenn Sie jetzt schmunzeln, belegen Sie damit entweder Ihre interdisziplinäre Kompetenz – erneut, denn Sie haben ja schon die ER zur Hand genommen. Oder, Sie erinnern sich vielleicht daran, dass die kleine intelligente Phoebe Spengler in Ghostbusters – Legacy den Witz in einer unangenehmen Situation gemacht hat. Oder Sie merken gerade, dass es im Grunde so wenig zu lachen gibt. Dass selbst kleinste Auslöser Ihnen Grund zu einem Schmunzeln geben. Erst COVID-19, dann der Angriff Russlands auf die Ukraine, dann der nächste Krieg in Nahost.
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