Vom Boden aus gesteuerte Drachen, deren Bewegungsenergie zur Stromerzeugung genutzt werden kann, können mit potenziellen Leistungen von aktuell 30 kW und perspektivisch mehr als 500 kW eine innovative Bereicherung des gängigen Spektrums Erneuerbarer-Energien-Anlagen darstellen. In dem Beitrag werden mit deren Installation und Betrieb verbundene rechtliche Fragen aufgeworfen. Diskutiert wird zunächst, ob Windenergiedrachen als EEG-Anlagen förderfähig sind und ob bzw. unter welchen Voraussetzungen derartige Drachen einer Zulassung nach dem LuftVG bedürfen. Bauplanungsrechtlich werden die neuen Energiedrachen am Vorhabenbegriff des § 29 BauGB gemessen und es wird die Zulässigkeit im Außenbereich nach § 35 BauGB untersucht. Weiter wird die Frage der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit geprüft und so die rechtswissenschaftliche Diskussion über diese neuartige Technik initiiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2016.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-15 |
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