§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV v. 14.08.2013, § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV v. 21.08.2009
Für die Erhebung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist nicht der tatsächlich-physikalische, sondern der kaufmännisch-bilanzielle Strombezug maßgebend.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Beschl. v. 13.12.2016 – EnVR 38/15
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.07.2015 – VI-3 Kart 108/14 (V)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-16 |
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