Mit dem EEG 2017 vollzieht der Gesetzgeber den EU-rechtlich vorgegebenen Wandel der Fördersystematik hin zu mehr Wettbewerb. Neben diesen grundlegenden Änderungen sind auch einige Detailregelungen im EEG verändert worden. Zu diesen gehören die Regelungen über die Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen. Die vorgenommenen Änderungen werden für einige Unternehmen zu einer deutlichen Verbesserung führen. Der nachstehende Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung im Vergleich zum EEG 2014 dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: