Nach einem breiten Konsultationsprozess im Rahmen des Grünbuchs „Ein Strommarkt für die Energiewende“ im Jahr 2014 verabschiedete der Bundestag auf der Grundlage des gleichnamigen Weißbuchs im Jahr 2015 am 23.06.2016 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz). Auf der Grundlage des Konsultationsprozesses, dessen Ergebnisse Eingang in das Weißbuch fanden, entschied sich die Bundesregierung für einen Strommarkt 2.0 und damit für eine freie Preisbildung an den Großhandels märkten und gegen einen sog. Kapazitätsmarkt. Die neuen Regeln schaffen ein neues Strommarktdesign, dessen Ziel es ist, die Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen. Der Beitrag nimmt die einzelnen Vorschriften und Instrumente des Strommarktgesetzes in den Blick und versucht sich so an einer Darstellung des neuen Designs.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2016.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-18 |
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