Es traf die Branche wie ein Paukenschlag: Mit Urteil vom 04.11.2015 entschied der BGH erstmals höchstrichterlich über die Auslegung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 und scheint damit das bisherige Weltbild der Photovoltaikbranche auf den Kopf zu stellen. Denn anders als im Biogasbereich, wo die Reichweite des Anlagenbegriffs seit jeher eines der umstrittensten Themen war, legten Rechtsprechung, Literatur und ihnen folgend auch der Gesetzgeber den Anlagenbegriff bei PV-Anlagen in erstaunlich seltener Eintracht aus. Gegen dieses einhellige Begriffsverständnis wendet sich nun jedoch die aktuelle BGH-Rechtsprechung und zieht damit eine ganze Reihe ungeklärter Anwendungsfragen nach sich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2016.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: