Am 12.03.2015 hatte der BGH über einen Fall zu entscheiden, der in dieser oder ähnlicher Weise recht häufig vorkommt. Es ging um die Zulässigkeit einer Enteignung für den Netzanschluss eines Windparks sowie für die Zuwegung zu diesem. Der Fall wies zwar hinsichtlich der Genehmigung des Windparks einige Besonderheiten auf, im Vordergrund standen allerdings Fragen, die sich bei vielen Enteignungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz stellen können. Für den Leser der Entscheidung stellt sich hingegen die Frage, ob die Argumentation des BGH tatsächlich überzeugt. Der Autor dieses Beitrags hat daran jedenfalls erhebliche Zweifel.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-16 |
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