§§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 SysStabV, § 66 Abs. 1 Nr. 14 EEG 2012
1. Bei einem Verstoß des Anlagenbetreibers gegen die Informationspflicht der SysStabV ist der Netzbetreiber ermächtigt, in den Monaten der mangelnden Kooperationsbereitschaft die Vergütung auszusetzen.
2. Eine Reduzierung des Vergütungsanspruchs auf Null ist nicht als missbräuchlich einzustufen, da dem Netzbetreiber insofern kein Ermessensspielraum zusteht. 3. Der Anlagenbetreiber hat auch keinen bereicherungsrechtlichen Anspruch gegen den Netzbetreiber wegen der eingespeisten Strommengen.
(Leitsätze der Redaktion)
LG Mainz, Urt. v. 25.11.2014 − 6 O 37/14
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-13 |
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