Stromintensive Betriebe können auf Antrag eine (teilweise) Befreiung von der EEG-Umlage erhalten. Die Stromintensität wird dabei an der sog. Bruttowertschöpfung gemessen. Der Beitrag zeigt auf, dass diese Größe anfällig für Manipulationen ist und schlägt daher eine andere Bemessungsgrundlage vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2014.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-12 |
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