Am 4. September 2013 veranstaltete die Clearingstelle EEG in der Landesvertretung Hessen in Berlin ihr 15. Fachgespräch und widmete sich gemeinsam mit ca. 120 Fachleuten dem Marktintegrationsmodell für Solarstrom nach § 33 EEG 2012. Dieses beschränkt bei Fotovoltaik-Anlagen (im Folgenden: PV-Anlagen) mit einer Leistung von mehr als 10 kW bis einschließlich 1 MW die vergütungsfähige Strommenge auf 90 % des im Kalenderjahr erzeugten Stroms. Die Regelung stellt viele Anlagenbetreiberinnen und -betreiber vor die Frage, wie die verbleibenden 10 % des erzeugten Solarstroms sinnvoll verwendet werden können. Hierbei sind zahlreiche technische, ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Das Marktintegrationsmodell ist ab dem 1. Januar 2014 auf alle PV-Anlagen anzuwenden, für die das EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung gilt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-15 |
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